Anlage 1 Kennzeichnung von textilen Fußbodenbelägen

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1981

Anlage 1

Anlage 1

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(§ 3)

KENNZEICHNUNGSELEMENTE

A. BESCHREIBUNG:

Warenbeschreibung (Typenbeszeichnung) ............................

Name (Firma oder Firmenschlagwort) des erzeugenden, vertreibenden

oder importierenden inländischen Unternehmers ....................

Erzeugungsland (erzeugt in .............., made in ..............)

B. KENNZEICHNENDE MERKMALE:

Herstellungstechnik (zB gewebt, geflockt) ........................

Faserstoffe der Nutzfläche (nach der

Textilkennzeichnungsverordnung) ..................................

Poleinsatzgewicht ................................................

C. VERWENDUNGSBEREICHS-EMPFEHLUNG:

für Polteppiche: nach ÖNORM S 1420 ...............................

für Nadelvliesfußbodenbeläge: nach ÖNORM S 1421 ..................

In Abweichung von den genannten ÖNORMEN hat die Angabe des empfohlenen Verwendungsbereiches in der Form zu erfolgen, daß der zutreffende Verwendungsbereich angeführt wird, die nicht zutreffenden Verwendungsbereiche jedoch weggelassen werden.

D. VERLEGUNGSHINWEISE: Werksangaben ................................

E. REINIGUNGS- UND PFLEGEANLEITUNG: Werksangaben ...................

F. ENTZÜNDBARKEITSVERHALTEN (BRENNVERHALTEN):

Leicht entzündbar

Normal entzündbar

Schwer entzündbar

G. KOMFORTWERT (nur für Polteppiche):

Der Komfortwert ist nach der Formel

(Anm.: Formel nicht darstellbar.)

zu berechnen.

Die Einstufung erfolgt in die Klassen COMFORT und LUXUS-COMFORT. Die Kennzeichnung mit "COMFORT" ist zulässig für Polteppiche mit einenm Komfortwert über 20. Die Kennzeichnung "LUXUS-COMFORT" ist zulässig für Polteppiche mit einem Komfortwert über 30.

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