Anlage 1
Grundausbildungsverordnung E 2a–BMJ
Theoretische und praktische Ausbildungsinhalte sowie deren Dauer;
Inhalte der Dienstprüfung
1. Die theoretische Ausbildung und ihre fachliche Gliederung im Überblick
1.1. Recht (270 Stunden)
- – Modul „Personalbezogene Rechtsanwendung“ mit ausgewählten Schwerpunkten, Arbeit an Fallbeispielen, Beamt/innendelikte, Integritätsmanagement (Code of Conduct) und Antikorruption, Komponenten aus dem BDG 1979, dem StGB und der StPO
- – Modul „Mitarbeiter/innenbezogene Fallarbeit“ kombiniert mit personalbezogener Rechtsanwendung
- – Modul „Insass/innenbezogene Rechtsanwendung“ mit Schwerpunkten aus dem StVG: Vollzugsplan, Differenzierung, Behandlungs- und Betreuungsangebote, Ordnungswidrigkeiten, Entlassungsvorbereitung, Entlassungsvollzug, bedingte Entlassung
- – Modul „Insass/innenbezogene Fallarbeit“ kombiniert mit insass/innenbezogener Rechtsanwendung
- – Modul „Ausgewählte Schwerpunkte des StGB und der StPO“
- – Modul „Verfassungsrecht und Behördenaufbau“
- – Modul „Bewährungshilfe und Nachbetreuung“
- – Modul „Grundzüge Gehaltsgesetz und RGV“
- – Modul „Vorgesetztenbezogenes Meldungs- und Berichtswesen“
- – Modul „Grundzüge des Personalvertretungsrechts“
- – Modul „Gender Mainstreaming, Antidiskriminierung, Gleichbehandlung sowie Mobbing- und Bossingprävention“
1.2. Praxis des exekutiven Handelns (212 Stunden)
- – Modul „Menschenrechte, Grund- und Freiheitsrechte“
- – Modul „Besondere Sicherheitsaufgaben“ mit: Sicherheit und Einsatztaktik, Handbücher, Sicherheitsstandards, Alarmplan, Brandschutz, Einsatzgruppe, Eskorte, Bewaffnung und Uniformierung
- – Modul „Waffengebrauch und praktische Übungen“
- – Modul „Gesprächsführung in krisenhaften Situationen“
- – Modul „Angewandtes Konfliktmanagement“ mit: Affektkontrolltraining, Konflikt- und Krisenmanagement
- – Modul „Anwendung einsatzbezogener Körperkraft (AEK) und Sport“
- – Modul „Erste Hilfe“
1.3. Soziales Kompetenztraining und Menschenführung (126 Stunden)
- – Modul „Menschenführung 1“ (Mitarbeiter/innenführung) mit: Human Ressource Management, Teamarbeit, Führungsstile
- – Modul „Menschenführung 2“ mit: Kommunikation, Motivation, Konfliktbewältigung
- – Modul „Menschenführung 3“ (Insass/innenführung) mit: Totale Institution, Funktion/Rolle/Kompetenz, Ziel- und Rollenkonflikte, Ethik/Moral/Empathie, Beratung/Betreuung/Behandlung
- – Modul „Umgang mit belastenden Situationen“ mit: Critical Incident Stress Management (CISM) und Zeitmanagement
- – Modul „Karriereplanung“
1.4. Besondere Betreuungsaufgaben (172 Stunden)
- – Modul „Fachlichkeit im Jugendvollzug einschließlich Besonderheiten im Vollzug an jungen Erwachsenen“
- – Modul „Fachlichkeit im Frauenvollzug“
- – Modul „Interkulturelle Kompetenz“
- – Modul „Gesundheit von Insass/innen“
- – Modul „Sozialarbeit“
- – Modul „Vollzugspädagogik“
- – Modul „Berufsausbildung“
- – Modul „Group Counselling“
- – Modul „Seelsorge“
- – Modul „Drogen und Substitution im Strafvollzug“
- – Modul „Besondere Betreuungsaufgaben“ mit: Untersuchungshaftvollzug, Erstvollzug, Maßnahmenvollzug, Sexualdelinquent/innen, Psychosen, Persönlichkeitsstörungen, Depression, Suizidalität, Selbstbeschädigungen; Verschränkung der Inhalte mit psychologischen, psychiatrischen und spezifisch sozialarbeiterischen Aspekten
- – Modul „Englisch“
1.5. IT und Wirtschaftliches Handeln (88 Stunden)
- – Modul „IT“ mit IVV, EDV allgemein unter besonderer Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit
- – Modul „Wirtschaftliches Handeln“ mit: Die Justizanstalt als Organisation, Umweltanalyse, Organisationskultur bezogen auf Führungsarbeit, Wirtschaftswesen, Arbeitsbetriebe, Controlling, wirkungsorientierte Verwaltung
1.6. Einführung und Reflexion des Lehrgangs (32 Stunden)
- – Modul „Einführung in den Lehrgang“
- – Module zur Reflexion der jeweiligen Theorie- und Praxisblöcke
1.7. Fachliche Vertiefung und Prüfungsvorbereitung/Selbststudium (60 Stunden)
2. Die Praxisausbildung – Gliederung und Inhalte
2.1. Die Praxisausbildung richtet sich nach den von der Strafvollzugsakademie vorgegebenen Ausbildungsplänen für die Praxisausbildung in der Fremdanstalt und in der Stammanstalt und der individuellen Ausbildungsvereinbarung, der im Modul „Einführung in den Lehrgang“ zu finalisieren ist. In dieser Vereinbarung sollen von der Anstaltsleitung der Stammanstalt vorgegebene spezielle Lern- und Entwicklungsinhalte aufgenommen und die Interessen des oder der Auszubildenden angemessen berücksichtigt werden.
2.2. Fremdanstalt (3 Wochen)
Richtziele:
- – Organisation und Dienstbetrieb,
- – Unterschiedliche Anstaltsbereiche und Führungsebenen
- – Kennenlernen der von der Strafvollzugsakademie im Ausbildungsplan vorgegebenen Organisationseinheiten
- – Genaueres Kennenlernen von Organisationseinheiten und ihren Aufgaben entsprechend den Vorgaben der Anstaltsleitung der Stammanstalt
Die Auszubildenden haben insbesondere ihre im Zuge dieser Ausbildung gewonnenen Beobachtungen, Wahrnehmungen, Lernerfolge mit geeigneten Funktionär/innen der Fremdanstalt zu besprechen und zu reflektieren. Über die Einblicke, Erkenntnisse und Lernerfolge ist ein abschließender Bericht an die Strafvollzugsakademie zu übermitteln.
2.3. Stammanstalt (3 Wochen)
Richtziele:
- – Begleitete Erprobung in verschiedenen Führungsfunktionen und Kennenlernen der besonderen Herausforderungen von Führungsarbeit
- – Führung von Ausbildungsgesprächen (Reflexionen) anhand von Leitfäden mit der Anstaltsleitung, dem Justizwachkommando, mit Zwischenvorgesetzten, Nachtdienstkommandant/innen (Rollen und Rollenerwartungen)
Die Auszubildenden haben insbesondere ihre im Zuge dieser Ausbildung gewonnenen Beobachtungen, Wahrnehmungen, Lernerfolge mit geeigneten Funktionär/innen der Stammanstalt zu besprechen und zu reflektieren. Über die Einblicke, Erkenntnisse und Lernerfolge ist ein abschließender Bericht an die Strafvollzugsakademie zu übermitteln.
3. Prüfung
3.1. Schriftlicher Teil
Die schriftliche Prüfung besteht aus der Bearbeitung von vorzugebenden Themen oder Fallbeispielen aus den Fachbereichen des theoretischen Ausbildungsteils und ist von der Vorsitzenden oder vom Vorsitzenden der Prüfungskommission gegebenenfalls auf Vorschlag der Strafvollzugsakademie festzulegen.
Die Lehrgangsteilnehmer/innen sollen ihr Wissen vernetzt darstellen, Rechtsvorschriften interpretieren und Handlungsmöglichkeiten ableiten.
3.2. Mündlicher Teil
Als Basis dienen die schriftliche Prüfungsarbeit sowie die in der theoretischen Ausbildung zum Einsatz gelangten und von der Vollzugsdirektion approbierten Lehrbehelfe der einzelnen Unterrichtsmodule. Über deren Inhalte findet ein Prüfungsgespräch aus folgenden Schwerpunktgebieten statt:
Prüfungs-Schwerpunktgebiet „Recht“
- – Personalbezogene Rechtsanwendung
- – Ausgewählte Schwerpunkte des StGB und der StPO
- – Verfassungsrecht und Behördenaufbau
- – Insass/innenbezogene Rechtsanwendung
- – Grundzüge Gehaltsgesetz und RGV
- – Vorgesetztenbezogenes Meldungs- und Berichtswesen
- – Bewährungshilfe und Nachbetreuung
- – Grundzüge des Personalvertretungsrechts
- – Integritätsmanagement und Korruptionsbekämpfung
- – Gender Mainstreaming sowie Gleichbehandlung, Antidiskriminierung, Mobbing- und Bossingprävention
Prüfungs-Schwerpunktgebiet „Exekutives Handeln“
- – Menschenrechte, Grund- und Freiheitsrechte
- – Besondere Sicherheitsaufgaben
- – Waffengebrauchsrecht
- – Gesprächsführung in krisenhaften Situationen
- – Angewandtes Konfliktmanagement
- – Erste Hilfe
- – Wirtschaftliches Handeln
- – IT mit IVV, EDV allgemein
- – Englisch
Prüfungs-Schwerpunktgebiet „Führungs- und Sozialkompetenz“
- – Menschenführung 1
- – Menschenführung 2
- – Menschenführung 3
- – Umgang mit belastenden Situationen
- – Karriereplanung
- – Fachlichkeit im Jugendvollzug
- – Fachlichkeit im Frauenvollzug
- – Interkulturelle Kompetenz
- – Gesundheit von Insass/innen
- – Sozialarbeit
- – Vollzugspädagogik
- – Berufsausbildung
- – Seelsorge
- – Group Counselling
- – Drogen und Substitution im Strafvollzug
- – Besondere Betreuungsaufgaben
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