Anlage 1 Grundausbildungsverordnung E 2a–BMJ

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2015

Anlage 1

Grundausbildungsverordnung E 2a–BMJ

Theoretische und praktische Ausbildungsinhalte sowie deren Dauer;

Inhalte der Dienstprüfung

1. Die theoretische Ausbildung und ihre fachliche Gliederung im Überblick

1.1. Recht (270 Stunden)

1.2. Praxis des exekutiven Handelns (212 Stunden)

1.3. Soziales Kompetenztraining und Menschenführung (126 Stunden)

1.4. Besondere Betreuungsaufgaben (172 Stunden)

1.5. IT und Wirtschaftliches Handeln (88 Stunden)

1.6. Einführung und Reflexion des Lehrgangs (32 Stunden)

1.7. Fachliche Vertiefung und Prüfungsvorbereitung/Selbststudium (60 Stunden)

2. Die Praxisausbildung – Gliederung und Inhalte

2.1. Die Praxisausbildung richtet sich nach den von der Strafvollzugsakademie vorgegebenen Ausbildungsplänen für die Praxisausbildung in der Fremdanstalt und in der Stammanstalt und der individuellen Ausbildungsvereinbarung, der im Modul „Einführung in den Lehrgang“ zu finalisieren ist. In dieser Vereinbarung sollen von der Anstaltsleitung der Stammanstalt vorgegebene spezielle Lern- und Entwicklungsinhalte aufgenommen und die Interessen des oder der Auszubildenden angemessen berücksichtigt werden.

2.2. Fremdanstalt (3 Wochen)

Richtziele:

Die Auszubildenden haben insbesondere ihre im Zuge dieser Ausbildung gewonnenen Beobachtungen, Wahrnehmungen, Lernerfolge mit geeigneten Funktionär/innen der Fremdanstalt zu besprechen und zu reflektieren. Über die Einblicke, Erkenntnisse und Lernerfolge ist ein abschließender Bericht an die Strafvollzugsakademie zu übermitteln.

2.3. Stammanstalt (3 Wochen)

Richtziele:

Die Auszubildenden haben insbesondere ihre im Zuge dieser Ausbildung gewonnenen Beobachtungen, Wahrnehmungen, Lernerfolge mit geeigneten Funktionär/innen der Stammanstalt zu besprechen und zu reflektieren. Über die Einblicke, Erkenntnisse und Lernerfolge ist ein abschließender Bericht an die Strafvollzugsakademie zu übermitteln.

3. Prüfung

3.1. Schriftlicher Teil

Die schriftliche Prüfung besteht aus der Bearbeitung von vorzugebenden Themen oder Fallbeispielen aus den Fachbereichen des theoretischen Ausbildungsteils und ist von der Vorsitzenden oder vom Vorsitzenden der Prüfungskommission gegebenenfalls auf Vorschlag der Strafvollzugsakademie festzulegen.

Die Lehrgangsteilnehmer/innen sollen ihr Wissen vernetzt darstellen, Rechtsvorschriften interpretieren und Handlungsmöglichkeiten ableiten.

3.2. Mündlicher Teil

Als Basis dienen die schriftliche Prüfungsarbeit sowie die in der theoretischen Ausbildung zum Einsatz gelangten und vom Bundesministerium für Justiz approbierten Lehrbehelfe der einzelnen Unterrichtsmodule. Über deren Inhalte findet ein Prüfungsgespräch aus folgenden Schwerpunktgebieten statt:

Prüfungs-Schwerpunktgebiet „Recht“

Prüfungs-Schwerpunktgebiet „Exekutives Handeln“

Prüfungs-Schwerpunktgebiet „Führungs- und Sozialkompetenz“

Schlagworte

Behandlungsangebot, Meldungswesen, Mobbingprävention, Grundrecht, Konfliktmanagement, Zielkonflikt, Theorieblock, Lerninhalt, Führungskompetenz

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2018

Gesetzesnummer

20008804

Dokumentnummer

NOR40171652

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