Anlage 1 Befähigungsnachweis Huf- und Klauenbeschlag

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1988

Anlage 1

Anlage

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(§ 1 Z 2)

LEHRGANG FÜR HUF- UND KLAUENBESCHLAG

  1. 1. Der Lehrgang ist an einer zur Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten geeigneten
  1. a) Einrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes oder
  2. b) Anstalt einer Gebietskörperschaft

    zu absolvieren.

  1. 2. Der Lehrgang hat sich jedenfalls auf folgende Gegenstände mit der für den jeweiligen Gegenstand angegebenen Mindestzahl der Lehrstunden zu erstrecken:

Gegenstand Mindestzahl der

Lehrstunden

Geschichte des Hufbeschlags 1

Anatomie 7

Physiologie 8

Histologie 3

Exterieurlehre 10

Rassenkunde, Pferde- und Rinderzucht 5

Verwendung von Pferden 6

Verwendung von Rindern 2

Ethologie (Verhaltenslehre) 2

Beschlagschmiede, Hufeisen, Hufnägel und Stollen 6

Beschlag gesunder Hufe 10

Beschlag gesunder Hufe mit besonderer Berücksichtigung

der Hufform 10

Beschlag bei besonderen Dienstleistungen 12

Hufbeschlag bei fehlerhaftem Gang 8

Hufpflege 15

Die kranken Hufe 20

Hufbeschlag bei Ponies, Eseln und Maultieren 5

Klauenbeschlag (kurz) 5

Klauenpflege (ausführlich, unter Berücksichtigung möglicher

wirtschaftlicher Schäden 20

Preiserstellung (Kalkulation) 6

Rechtsvorschriften: Vorschriften, deren Kenntnis für die

Ausübung des Gewerbes des Huf- und Klauenbeschlages von Bedeutung ist (insbesondere Vorschriften über die Verhütung und Abwehr von Tierseuchen, Tierschutzvorschriften und Vorschriften betreffend die den Tierärzten vorbehaltenen Tätigkeiten) 4

Praktikum: Eisenherstellung vom Hufstab, Korrektur der Hufe

(erst an Leichenhufen, dann am lebenden Pferd), Beschlag der Hufe, Klauenkorrektur beim Rind (Theorie und Praxis) 240

  1. 3. Die Gesamtzahl der Lehrstunden des Lehrganges hat mindestens 405 zu betragen.

Siehe auch Art. II, BGBl. Nr. 169/1987.

Schlagworte

Hufbeschlag, Rechtskunde

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2018

Gesetzesnummer

10006624

Dokumentnummer

NOR12074782

alte Dokumentnummer

N5198710491E

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