Anlage 1 – Anhang 3 Internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel (ATP)

Alte FassungIn Kraft seit 13.2.1983

Anlage 1 – Anhang 3

A. Muster einer Bescheinigung über die Übereinstimmung der Beförderungsmittel mit den Normen des ATP gemäß Anlage 1Anhang 1 Ziffer 4

Muster einer Bescheinigung für die für internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel zu Lande verwendeten Beförderungsmittel mit Wärmedämmung, mit Kältespeicher, mit Kältemaschinen oder mit Heizanlage

(Anm.: Anlage 1Anhang 3 als PDF dokumentiert)

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2022

Gesetzesnummer

10010402

Dokumentnummer

NOR40039359

Zusatzdokumente: Anlage 1 - Anhang 3 

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)