Anlage 15
Anlage 15
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KINDERCHIRURGIE
A. Definition des Aufgabengebietes:
Das Sonderfach Kinderchirurgie umfaßt die Diagnostik und Behandlung der chirurgischen Erkrankungen des Kindesalters einschließlich der kongenitalen Mißbildungen und der Chirurgie des Neugeborenen- und Säuglingsalters, Operationen bei Neugeborenen und Säuglingen, die ambulante Nachbehandlung und Rehabilitation.
B. Mindestdauer der Ausbildung:
- 1. Hauptfach:
Drei Jahre.
- 2. Pflichtnebenfächer:
2.1. Zwei Jahre Chirurgie;
2.2. drei Monate Unfallchirurgie;
2.3. sechs Monate Urologie;
2.4. drei Monate Kinder- und Jugendheilkunde.
- 3. Wahlnebenfächer:
Keine.
C. Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:
- 1. Kenntnisse der Physiologie und Pathologie des Neugeborenen-, Säuglings- und Kindesalters sowie auf dem Gebiet der Humangenetik, Embryologie und Teratologie;
- 2. Kenntnisse auf dem Gebiet der klinischen Diagnostik sowie der Röntgen- und Ultraschalldiagnostik chirurgischer, unfallchirurgischer, urologischer und gynäkologischer Erkrankungen;
- 3. Endoskopien, insbesondere Broncho- Gastro- und Rektoskopien;
- 4. Kenntnisse der Behandlungsprinzipien der chirurgischen, unfallchirurgischen, urologischen und gynäkologischen Erkrankungen des Kindesalters einschließlich der Tumoren, kongenitalen Mißbildungen und der dringlichen Chirurgie des Neugeborenen- und Säuglingsalters (insbesondere Ösophagusatresie, Darmatresie, Zwerchfellhernie, Ileus) sowie diesbezügliche prä- und postoperative Behandlung;
- 5. fachspezifische Eingriffe an Kopf, Hals, Brustwand, Brusthöhle, Bauchwand und Bauchhöhle, auf den Gebieten der Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Thoraxchirurgie, Kinderchirurgie, Kieferchirurgie, Plastische Chirurgie und Neurochirurgie, Eingriffe am Stütz- und Bewegungssystem sowie am Gefäß- und Nervensystem;
- 6. Kenntnisse ambulanter Nachbehandlung, Rehabilitation und Heimpflege;
- 7. Kenntnisse über die Häufigkeit und Verteilung von Kinderchirurgischen Erkrankungen in unausgelesenen Krankheitsfällen;
- 8. Kenntnisse der Psychosomatik;
- 9. Kenntnisse umweltbedingter Erkrankungen;
- 10. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
- 11. Dokumentation;
- 12. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
- 13. Begutachtungen.
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