Anlage 10f
Anlage 10 f
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zu § 65 b
LEHRPLAN
für die Mindestschulung für die Gruppen B und C
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Unterrichts-
Abschnitt einheiten Lehrinhalt
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1 2 Vorschulungbildung
Fahrzeugbeherrschungsübungen, wie
Anfahren, Abbremsen, Führen des
Lenkrades, Schaltübungen, Umkehren,
Rückwärtsfahren, Parken
Langsamfahrübungen
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2 Grund- und Hauptschulung mit Partnerkunde
4 Vermittlung des praktischen
Grundfahrwissens, wie
Geradeausfahren, Kurvenfahren, Rechts-
und Linkseinbiegen, Überholen,
Befahren von Steigungen und Gefällen,
Befahren von Querstellen, vorausschauendes
Fahren, einschließlich des jeweils
erforderlichen Blicktrainings
5 Theoretische Grundlagen zum Praktikum
- Wahl der Fahrgeschwindigkeit, wie
Sicherheitsabstand, Annäherung an
Kreuzungen, Kurvenfahren
- Fahren auf Gefahrensicht, wie
Reaktionszeit, Reaktionsweg,
Gefahrenstellen, Entfernungsschätzungen,
- Überholen, wie Faktoren für
Überholmanöver, Einflüsse von Beladung
und Anhängern
- Partnerkunde, wie Partner im Verkehr,
wahrnehmbare und hinweisende Signale
von Partnern
- Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit
des Lenkers, wie Alkohol, Medikamente,
Erregung, Ermüdung, Auswirkungen
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Selbstausbildung durch Übung des bisher Gelernten mit dem Begleiter. Im Rahmen der Selbstausbildung soll möglichst auch eine Fahrt zur Feststellung des Ausbildungsstandes (Beratungsfahrt) durchgeführt werden, an der neben dem Fahrschüler und dem Fahrlehrer auch der Begleiter teilnimmt.
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Unterrichts-
Abschnitt einheiten Lehrinhalt
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3 Abschlußausbildung
2 Praktische Ausbildung zur selbständigen
Teilnahme am Verkehr
Fahren im Schnellverkehr,
Sekundentraining für Überholen,
Hintereinanderfahren usw., ökonomische
Fahrweise
3 Theoretische Grundlagen für das Verhalten
im Verkehr
Erarbeiten von Entscheidungen zu
verschiedenen Verkehrssituationen -
Gefahrenlehre; Verhalten auf Straßen im
Ortsgebiet, auf Freilandstraßen und auf
Autobahnen
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Zusatz für die Gruppe C: Bei den theoretischen Grundlagen sind auch die Themen “Beladung" (Lastverteilung, Ladungssicherung) und “Fahrstabilität" (dynamische Achslastveränderung, Kippachse) zu behandeln.
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