Anhang XV
Muster für die Bekanntmachung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
- A.Die Bekanntmachung hat jedenfalls zu enthalten (zwingende Angaben):
- 1. Bezeichnung des Auftraggebers;
- 2. Kategorie (Bauleistung, Lieferung, Dienstleistung) sowie Gegenstand der Leistung mit möglichst genauer Angabe von Art und Umfang der Leistung (gegebenenfalls Teilleistung) sowie Erfüllungsort und Leistungsfrist; Umstände, die eine besondere Eignung erfordern.
- 3. Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 20 Abs. 1.
- B.Im offenen Verfahren hat die Bekanntmachung ergänzend dazu insbesondere folgende Angaben zu enthalten:
- 1. Hinweise, wo und wann die zur Verfassung des Angebotes notwendigen Ausschreibungsunterlagen eingesehen oder beschafft werden können oder dass diese über Aufforderung zugesendet werden; allfällige Kosten der Unterlagen;
- 2. Datum und Ort für die Einreichung der Angebote;
- 3. Zuschlagsfrist;
- 4. Zulässigkeit von Teilangeboten;
- 5. Beschränkung oder Unzulässigkeit von Alternativ- oder Abänderungsangeboten;
- 6. Hinweise auf automationsunterstützte Angebotslegung, für die Abgabe von elektronischen Angeboten erforderliche Angaben (insbesondere Angaben gemäß den §§ 113 bis 115 bzw. den §§ 261 und 262).
- C.Im nicht offenen oder im Verhandlungsverfahren hat die Bekanntmachung weiters insbesondere folgende Angaben zu enthalten:
- 1. Termin, bis zu dem die Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen;
- 2. Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind;
- 3. Stelle, bei der genauere Informationen (Bewerbungsunterlagen) über die gewünschte Leistung erhältlich sind;
- 4. Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber;
- 5. Auswahlkriterien;
- 6. Hinweise auf automationsunterstützte Angebotslegung, für die Abgabe von elektronischen Angeboten erforderliche Angaben (insbesondere Angaben gemäß den §§ 113 bis 115 bzw. den §§ 261 und 262).
- D.Bei der vorherigen Bekanntmachung von Wettbewerben muss ergänzend zu A. enthalten sein:
- 1. Art des Wettbewerbes;
- 2. Bei offenen Wettbewerben: Frist für den Eingang von Wettbewerbsarbeiten;
- 3. Bei nicht offenen Wettbewerben (Wettbewerben mit beschränkter Teilnehmerzahl):
- a) Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Teilnehmer,
- b) gegebenenfalls Namen bereits ausgewählter Teilnehmer,
- c) Auswahlkriterien,
Frist für den Eingang von Anträgen auf Teilnahme;
- 4. Teilnahmeberechtigung;
- 5. Beurteilungskriterien;
- 6. Absichtserklärung zum weiteren Vergabeverfahren;
- 7. Angabe, ob die Teilnehmer Anspruch auf Kostenerstattung haben;
- 8. Termine.
- E.Beim wettbewerblichen Dialog muss ergänzend zu A. enthalten sein:
- 1. Termin, bis zu dem die Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen;
- 2. Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind (insbesondere Nachweise gemäß den §§ 70 ff);
- 3. Stelle, bei der genauere Informationen (Bewerbungsunterlagen) über die gewünschte Leistung erhältlich sind;
- 4. Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber;
- 5. Zuschlagskriterien.
- F.In der Bekanntmachung kann enthalten sein:
- 1. Nachweise gemäß den §§ 70 ff bzw. § 231.
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