Anhang XV BVergG

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.2016

Anhang XV

Muster für die Bekanntmachung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich

  1. A.Die Bekanntmachung hat jedenfalls zu enthalten (zwingende Angaben):
  1. B.Im offenen Verfahren hat die Bekanntmachung ergänzend dazu insbesondere folgende Angaben zu enthalten:
  1. C.Im nicht offenen oder im Verhandlungsverfahren hat die Bekanntmachung weiters insbesondere folgende Angaben zu enthalten:
  1. D.Bei der vorherigen Bekanntmachung von Wettbewerben muss ergänzend zu A. enthalten sein:
  1. E.Beim wettbewerblichen Dialog muss ergänzend zu A. enthalten sein:
  1. F.In der Bekanntmachung kann enthalten sein:

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/2016

Schlagworte

Alternativangebot

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2018

Gesetzesnummer

20004547

Dokumentnummer

NOR40180224

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