Anhang XV
Muster für die Bekanntmachung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
- A.Die Bekanntmachung hat jedenfalls zu enthalten (zwingende Angaben):
- B.Im offenen Verfahren hat die Bekanntmachung ergänzend dazu insbesondere folgende Angaben zu enthalten:
- C.Im nicht offenen oder im Verhandlungsverfahren hat die Bekanntmachung weiters insbesondere folgende Angaben zu enthalten:
- D.Bei der vorherigen Bekanntmachung von Wettbewerben muss ergänzend zu A. enthalten sein:
- E.Beim wettbewerblichen Dialog muss ergänzend zu A. enthalten sein:
- F.In der Bekanntmachung kann enthalten sein:
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/2016
Schlagworte
Alternativangebot
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2018
Gesetzesnummer
20004547
Dokumentnummer
NOR40180224
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