Anhang Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen

Alte FassungIn Kraft seit 15.2.2003

Anhang

Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung

Gegenstand Mindestanzahl der Stunden

1. Einführung in die Lebens- und

Sozialberatung: ...................... 20

- historische Entwicklung der Lebens-

und Sozialberatung

- gesellschaftspolitische

Rahmenbedingungen der Lebens- und

Sozialberatung

- Sozialphilosophie und Soziologie

2. Gruppenselbsterfahrung: .............. 120

3. Grundlagen für die Lebens- und

Sozialberatung in den angrenzenden

sozialwissenschaftlichen,

psychologischen,

psychotherapeutischen, pädagogischen

und medizinischen Fachbereichen: ..... 68

- Unterschiede, Abgrenzungen und

Gemeinsamkeiten zwischen Lebens- und

Sozialberatung, Psychotherapie,

Psychologie, Medizin (Fragen zu

Schwangerschaft, Geburt und

Empfängnisregelung und Psychiatrie),

Seelsorge, Pädagogik, Sozialarbeit

und sonstigen Tätigkeiten im

psychosozialen Umfeld

- anthropologische und philosophische

Grundlagen in den angrenzenden

Fachbereichen

- psychologische und pädagogische

sowie kommunikationstheoretische

Grundlagen

4. Methodik der Lebens- und

Sozialberatung: ...................... 240

- Überblick über verschiedene

Beratungsmodelle der Einzel-, Paar-

und Familienberatung

- Theorie und Praxis einer Methode der

Lebens- und Sozialberatung

- Psychosoziale Interventionsformen

und prozessuale Diagnostik in der

Beratung

- verschiedene Themen der Lebens- und

Sozialberatung gemäß der

Berufsumschreibung im § 119

GewO 1994

- Einführung in spezielle

Beratungsfelder wie Supervision,

Selbsterfahrung, Coaching, Mediation

- Beratung nach dem

Familienförderungsgesetz

5. Krisenintervention: .................. 80

- Erkennen von Krisen

- Krisensymptome

- Verlaufsformen von Krisen

- Interventionen bei Krisenverläufen

- Überweisung und Kooperation

6. Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit

der Lebens- und Sozialberatung: ...... 24

- Familienrecht

- Berufsrecht

- Allgemeine Rechtsfragen

7. Betriebswirtschaftliche Grundlagen: .. 16

- Buchführungspflichten,

Betriebsführung

- Steuerrechtliche Grundlagen

- Kalkulation und Verrechnung

- Marketing für Lebens- und

SozialberaterInnen

8. Berufsethik und Berufsidentität: ..... 16

- ethische Grundfragen

- Standes- und Ausübungsregeln

- Berufsbild und Tätigkeitsbereiche

- Berufsidentität und

Berufsorganisation

  1. 1. Der Lehrgang hat insgesamt mindestens 584 Stunden in mindestens fünf Semestern zu umfassen und ist an einer zertifizierten berufsbildenden Ausbildungseinrichtung (§ 119 Abs. 5 GewO 1994) zu absolvieren. Die Ausbildungseinrichtung überprüft den Lernerfolg nachprüfbar schriftlich und mündlich.
  1. 2. Dem Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Lehrganges für Lebens- und Sozialberatung müssen folgende Belege angeschlossen sein:
  1. a) die Stundentafel des Lehrganges,
  2. b) ein detailliertes Ausbildungscurriculum,
  3. c) Name der Person, die den Gegenstand „Methodik der Lebens- und Sozialberatung" vermittelt hat, samt Glaubhaftmachung der Qualifikation gemäß § 4 Abs. 1,
  4. d) Name der Person, durch die die Leitung der Gruppenselbsterfahrung erfolgt, samt Glaubhaftmachung der Qualifikation gemäß § 4 Abs. 2 und
  5. e) eine ausdrückliche Erklärung des Lehrgangsveranstalters, dass die in der Anlage vorgesehene Mindeststundenanzahl eingehalten wurde und der durchgeführte Lehrgang die vorgesehenen Gegenstände und Themenbereiche umfasst hat.
  1. 3. Im Lehrgangszeugnis muss weiters angegeben sein, durch welche Maßnahmen die Qualität der Ausbildung sichergestellt wurde. Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind insbesondere Übungen anhand typischer Fallbeispiele aus der Beratungspraxis und die schriftliche und mündliche Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten.
  1. 4. Das Abschlusszeugnis enthält deutlich sichtbar das Logo der Lebens- und SozialberaterInnen.

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