Anhang
Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung
Gegenstand Mindestanzahl der Stunden
1. Einführung in die Lebens- und
Sozialberatung: ...................... 20
- historische Entwicklung der Lebens-
und Sozialberatung
- gesellschaftspolitische
Rahmenbedingungen der Lebens- und
Sozialberatung
- Sozialphilosophie und Soziologie
2. Gruppenselbsterfahrung: .............. 120
3. Grundlagen für die Lebens- und
Sozialberatung in den angrenzenden
sozialwissenschaftlichen,
psychologischen,
psychotherapeutischen, pädagogischen
und medizinischen Fachbereichen: ..... 68
- Unterschiede, Abgrenzungen und
Gemeinsamkeiten zwischen Lebens- und
Sozialberatung, Psychotherapie,
Psychologie, Medizin (Fragen zu
Schwangerschaft, Geburt und
Empfängnisregelung und Psychiatrie),
Seelsorge, Pädagogik, Sozialarbeit
und sonstigen Tätigkeiten im
psychosozialen Umfeld
- anthropologische und philosophische
Grundlagen in den angrenzenden
Fachbereichen
- psychologische und pädagogische
sowie kommunikationstheoretische
Grundlagen
4. Methodik der Lebens- und
Sozialberatung: ...................... 240
- Überblick über verschiedene
Beratungsmodelle der Einzel-, Paar-
und Familienberatung
- Theorie und Praxis einer Methode der
Lebens- und Sozialberatung
- Psychosoziale Interventionsformen
und prozessuale Diagnostik in der
Beratung
- verschiedene Themen der Lebens- und
Sozialberatung gemäß der
Berufsumschreibung im § 119
GewO 1994
- Einführung in spezielle
Beratungsfelder wie Supervision,
Selbsterfahrung, Coaching, Mediation
- Beratung nach dem
Familienförderungsgesetz
5. Krisenintervention: .................. 80
- Erkennen von Krisen
- Krisensymptome
- Verlaufsformen von Krisen
- Interventionen bei Krisenverläufen
- Überweisung und Kooperation
6. Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit
der Lebens- und Sozialberatung: ...... 24
- Familienrecht
- Berufsrecht
- Allgemeine Rechtsfragen
7. Betriebswirtschaftliche Grundlagen: .. 16
- Buchführungspflichten,
Betriebsführung
- Steuerrechtliche Grundlagen
- Kalkulation und Verrechnung
- Marketing für Lebens- und
SozialberaterInnen
8. Berufsethik und Berufsidentität: ..... 16
- ethische Grundfragen
- Standes- und Ausübungsregeln
- Berufsbild und Tätigkeitsbereiche
- Berufsidentität und
Berufsorganisation
- 1. Der Lehrgang hat insgesamt mindestens 584 Stunden in mindestens fünf Semestern zu umfassen und ist an einer zertifizierten berufsbildenden Ausbildungseinrichtung (§ 119 Abs. 5 GewO 1994) zu absolvieren. Die Ausbildungseinrichtung überprüft den Lernerfolg nachprüfbar schriftlich und mündlich.
- 2. Dem Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Lehrganges für Lebens- und Sozialberatung müssen folgende Belege angeschlossen sein:
- a) die Stundentafel des Lehrganges,
- b) ein detailliertes Ausbildungscurriculum,
- c) Name der Person, die den Gegenstand „Methodik der Lebens- und Sozialberatung" vermittelt hat, samt Glaubhaftmachung der Qualifikation gemäß § 4 Abs. 1,
- d) Name der Person, durch die die Leitung der Gruppenselbsterfahrung erfolgt, samt Glaubhaftmachung der Qualifikation gemäß § 4 Abs. 2 und
- e) eine ausdrückliche Erklärung des Lehrgangsveranstalters, dass die in der Anlage vorgesehene Mindeststundenanzahl eingehalten wurde und der durchgeführte Lehrgang die vorgesehenen Gegenstände und Themenbereiche umfasst hat.
- 3. Im Lehrgangszeugnis muss weiters angegeben sein, durch welche Maßnahmen die Qualität der Ausbildung sichergestellt wurde. Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind insbesondere Übungen anhand typischer Fallbeispiele aus der Beratungspraxis und die schriftliche und mündliche Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten.
- 4. Das Abschlusszeugnis enthält deutlich sichtbar das Logo der Lebens- und SozialberaterInnen.
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