Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 112/2006
Anhang
Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung
I. Stundentafel
Gegenstand Mindestanzahl der Stunden
1. Einführung in die Lebens- und
Sozialberatung: ...................... 20
- historische Entwicklung der Lebens-
und Sozialberatung
- gesellschaftspolitische
Rahmenbedingungen der Lebens- und
Sozialberatung
- Sozialphilosophie und Soziologie
2. Gruppenselbsterfahrung: .............. 120
3. Grundlagen für die Lebens- und
Sozialberatung in den angrenzenden
sozialwissenschaftlichen,
psychologischen,
psychotherapeutischen, pädagogischen
und medizinischen Fachbereichen: ..... 68
- Unterschiede, Abgrenzungen und
Gemeinsamkeiten zwischen Lebens- und
Sozialberatung, Psychotherapie,
Psychologie, Medizin (Fragen zu
Schwangerschaft, Geburt und
Empfängnisregelung und Psychiatrie),
Seelsorge, Pädagogik, Sozialarbeit
und sonstigen Tätigkeiten im
psychosozialen Umfeld
- anthropologische und philosophische
Grundlagen in den angrenzenden
Fachbereichen
- psychologische und pädagogische
sowie kommunikationstheoretische
Grundlagen
4. Methodik der Lebens- und
Sozialberatung: ...................... 240
- Überblick über verschiedene
Beratungsmodelle der Einzel-, Paar-
und Familienberatung
- Theorie und Praxis einer Methode der
Lebens- und Sozialberatung
- Psychosoziale Interventionsformen
und prozessuale Diagnostik in der
Beratung
- verschiedene Themen der Lebens- und
Sozialberatung gemäß der
Berufsumschreibung im § 119
GewO 1994
- Einführung in spezielle
Beratungsfelder wie Supervision,
Selbsterfahrung, Coaching, Mediation
- Beratung nach dem
Familienförderungsgesetz
5. Krisenintervention: .................. 80
- Erkennen von Krisen
- Krisensymptome
- Verlaufsformen von Krisen
- Interventionen bei Krisenverläufen
- Überweisung und Kooperation
6. Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit
der Lebens- und Sozialberatung: ...... 24
- Familienrecht
- Berufsrecht
- Allgemeine Rechtsfragen
7. Betriebswirtschaftliche Grundlagen: .. 16
- Buchführungspflichten,
Betriebsführung
- Steuerrechtliche Grundlagen
- Kalkulation und Verrechnung
- Marketing für Lebens- und
SozialberaterInnen
8. Berufsethik und Berufsidentität: ..... 16
- ethische Grundfragen
- Standes- und Ausübungsregeln
- Berufsbild und Tätigkeitsbereiche
- Berufsidentität und
Berufsorganisation
II. Sonstige Bestimmungen betreffend den Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung
- 1. Der Lehrgang hat insgesamt mindestens 584 Stunden in mindestens fünf Semestern zu umfassen. Die Ausbildungseinrichtung überprüft den Lernerfolg nachprüfbar schriftlich und mündlich.
- 2. Dem Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Lehrganges für Lebens- und Sozialberatung müssen Belege betreffend den Namen der Person, durch die die Leitung der Gruppenselbsterfahrung erfolgt, samt Glaubhaftmachung ihrer Qualifikation gemäß § 4 Abs. 3 angeschlossen sein.
- 3. Das Abschlusszeugnis enthält deutlich sichtbar das Logo der Lebens- und SozialberaterInnen.
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 112/2006
Schlagworte
Lebensberatung, Einzelberatung, Paarberatung, Lebensberater,
Lebensberaterin, Standesregel
Zuletzt aktualisiert am
22.03.2022
Gesetzesnummer
20002563
Dokumentnummer
NOR40076632
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