Anhang III TWV

Alte FassungIn Kraft seit 31.10.2012

Anhang III

Spezifikationen für die Analyse der Parameter

1. Parameter, für die Analyseverfahren spezifiziert sind

Die nachstehenden Verfahrensgrundsätze für mikrobiologische Parameter haben, sofern ein CEN/ISO-Verfahren angegeben ist, Referenzfunktion. Wird ein anderes als das angegebene Verfahren eingesetzt, ist nachzuweisen, dass das eingesetzte Verfahren vergleichbare Ergebnisse zum Referenzverfahren liefert.

Coliforme Bakterien und Escherichia coli (E. coli) (ÖNORM ISO 9308-1)

Enterokokken (ÖNORM ISO 7899-2)

Pseudomonas aeruginosa (ÖNORM EN 12780)

Bestimmung kultivierbarer Mikroorganismen - Koloniezahl bei

22°C (ÖNORM EN ISO 6222)

Bestimmung kultivierbarer Mikroorganismen - Koloniezahl bei 37°C (ÖNORM EN ISO 6222)

Clostridium perfringens (einschließlich Sporen) Membranfiltration, dann anaerobe Bebrütung der Membran auf m-CP-Agar (siehe Anmerkung 1) bei 44 ± 1°C über 21 ± 3 Stunden. Auszählen aller dunkelgelben Kolonien, die nach einer Bedampfung mit Ammoniumhydroxid über eine Dauer von 20 bis 30 Sekunden rosafarben oder rot werden.

Anmerkung 1: Zusammensetzung des m-CP-Agar:

Basismedium

 

Tryptose

30 g

Hefeextrakt

20 g

Saccharose

5 g

L-Cysteinhydrochlorid

1 g

MgSO4•7H2O

0,1 g

Bromkresolpurpur

40 mg

Agar

15 g

Wasser

1 000 ml

Die Bestandteile des Basismediums auflösen und einen pH-Wert von 7,6 einstellen. Autoklavieren bei 121 °C für eine Dauer von 15 Minuten. Abkühlen lassen und Folgendes hinzufügen:

D-Cycloserin

400 mg

Polymyxin-B-Sulfat

25 mg

Indoxyl-ß-D-Glukosid aufgelöst in 8 ml sterilem Wasser

60 mg

Filter-sterilisierte 0,5 %ige Phenolphtalein-Diphosphat-Lösung

20 ml

Filter-sterilisierte 4,5 %ige Lösung von FeCl3•6H2O

2 ml

2. Parameter, für die Verfahrenskennwerte spezifiziert sind

  1. 2.1. Für folgende Parameter sollen die spezifizierten Verfahrenskennwerte gewährleisten, dass das verwendete Analyseverfahren mindestens geeignet ist, dem Parameterwert entsprechende Konzentrationen mit den nachstehend genannten Spezifikationen für Richtigkeit, Präzision und Nachweisgrenze zu messen.

    Unabhängig von der Empfindlichkeit des verwendeten Analyseverfahrens ist das Ergebnis mindestens bis auf die gleiche Dezimalstelle wie bei dem jeweiligen Parameterwert in Anhang I Teile B und C anzugeben.

Parameter

Richtigkeit
in % des
Parameter-
wertes
(Anm. 1)

Präzision
in % des
Parameter-
wertes
(Anm. 2)

Nachweis-
grenze in % des Para-
meterwertes
(Anm. 3)

Bedingungen

Anmerkungen

Acrylamid

 

 

 

Anhand der Produkt-
spezifikation
zu kontrollieren

 

Aluminium

10

10

10

 

 

Ammonium

10

10

10

 

 

Antimon

25

25

25

 

 

Arsen

10

10

10

 

 

Benzo-(a)-
pyren

25

25

25

 

 

Benzol

25

25

25

 

 

Bor

10

10

10

 

 

Bromat

25

25

25

 

 

Cadmium

10

10

10

 

 

Chlorid

10

10

10

 

 

Chrom

10

10

10

 

 

Leitfähigkeit

10

10

10

 

 

Kupfer

10

10

10

 

 

Cyanid

10

10

10

 

 

1,2-Dichlor-
ethan

25

25

10

 

 

Epichlorhydrin

 

 

 

Anhand der Produkt-
spezifikation
zu kontrollieren

 

Fluorid

10

10

10

 

 

Eisen

10

10

10

 

 

Blei

10

10

10

 

 

Mangan

10

10

10

 

 

Quecksilber

20

10

10

 

 

Nickel

10

10

10

 

 

Nitrat

10

10

10

 

 

Nitrit

10

10

10

 

 

Oxidierbarkeit

25

25

10

 

Anm. 4

Pestizide

25

25

25

 

Anm. 5

Polyzyklische aromatische Kohlen-
wasserstoffe

25

25

25

 

Anm. 6

Selen

10

10

10

 

 

Natrium

10

10

10

 

 

Sulfat

10

10

10

 

 

Tetrachlor-
ethen

25

25

10

 

Anm. 7

Trichlorethen

25

25

10

 

Anm. 7

Trihalo-
methane insgesamt

25

25

10

 

Anm. 6

Uran

10

10

10

 

 

Vinylchlorid

 

 

 

Anhand der Produkt-
spezifikation
zu kontrollieren

 

  1. 2.2. Für die Wasserstoffionen-Konzentration sollen die spezifizierten Verfahrenskennwerte gewährleisten, dass das verwendete Analyseverfahren geeignet ist, dem Parameterwert entsprechende Konzentrationen mit einer Richtigkeit von 0,2 pH-Einheiten und einer Präzision von 0,2 pH-Einheiten zu messen.

Anmerkung 1:

Richtigkeit ist die systematische Messabweichung, die sich als Differenz zwischen dem Mittelwert aus einer großen Anzahl von wiederholten Messungen und dem wahren Wert ergibt.

Anmerkung 2:

Präzision ist die zufällige Messabweichung, die in der Regel als die Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe und zwischen Messwertreihen) der Streuung von Ergebnissen um den Mittelwert ausgedrückt wird. Als annehmbare Präzision gilt die zweifache relative Standardabweichung.

Anmerkung 3:

Nachweisgrenze ist entweder

 

- die dreifache relative Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe) einer natürlichen Probe mit einer niedrigen Konzentration des Parameters; oder

 

- die fünffache relative Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe) einer Blindprobe.

Anmerkung 4:

Die Oxidation ist über 10 Minuten bei 100 °C in saurem Milieu mittels Permanganat durchzuführen.

Anmerkung 5:

Die Verfahrenskennwerte gelten für jedes einzelne Pestizid und hängen von dem betreffenden Pestizid ab.

Anmerkung 6:

Die Verfahrenskennwerte gelten für die einzelnen spezifizierten Stoffe bei 25% des Parameterwerts in Anhang I.

Anmerkung 7:

Die Verfahrenskennwerte gelten für die einzelnen spezifizierten Stoffe bei 50% des Parameterwerts in Anhang I.

3. Indikatorparameter, für die keine Verfahrenskenndaten

Angegeben sind

Färbung

Geruch

Geschmack

Organisch gebundener Kohlenstoff

Trübung (Anmerkung 1)

Anmerkung 1:

Für die Kontrolle der Trübung von aufbereitetem Oberflächenwasser sollen die spezifizierten Verfahrenskennwerte gewährleisten, dass das angewandte Analyseverfahren mindestens geeignet ist, dem Parameterwert entsprechende Konzentrationen mit einer Richtigkeit von 25%, einer Präzision von 25% und einer Nachweisgrenze von 25% zu messen.

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