Anhang I. TWV

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2001

Tabelle nicht direkt darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen: Bundesgesetzblatt II Nr. 304/2001

Anhang III

Spezifikationen für die Analyse der Parameter

Die nachstehenden Verfahrensgrundsätze für mikrobiologische Parameter haben, sofern ein CEN/ISO-Verfahren angegeben ist, Referenzfunktion; andernfalls dienen sie als Orientierungshilfe.

Coliforme Bakterien und Escherichia coli (E. coli)

(ISO 9308-1)

Enterokokken (ISO 7899-2)

Pseudomonas aeruginosa (ISO 12780)

Bestimmung kultivierbarer Mikroorganismen - Koloniezahl bei

22 °C

(ÖNORM EN ISO 6222)

Bestimmung kultivierbarer Mikroorganismen - Koloniezahl bei

37 °C

(ÖNORM EN ISO 6222)

Clostridium perfringens (einschließlich Sporen) Membranfiltration, dann anaerobe Bebrütung der Membran auf m-CP-Agar (Anmerkung 1) bei 44 +- 1 °C über 21 +- 3 Stunden. Auszählen aller dunkelgelben Kolonien, die nach einer Bedampfung mit Ammoniumhydroxid über eine Dauer von 20 bis 30 Sekunden rosafarben oder rot werden.

Anmerkung 1: Zusammensetzung des m-CP-Agar:

Basismedium

Tryptose 30 g

Hefeextrakt 20 g

Saccharose 5 g

L-Cysteinhydrochlorid 1 g

MgSO tief 4 H tief 2 O 0,1 g

Bromkresolpurpur 40 mg

Agar 15 g

Wasser 1 000 ml

Die Bestandteile des Basismediums auflösen und einen

pH-Wert von 7,6 einstellen. Autoklavieren bei 121 °C

für eine Dauer von 15 Minuten. Abkühlen lassen und

Folgendes hinzufügen:

D-Cycloserin 400 mg

Polymyxin-B-Sulfat 25 mg

Indoxyl-ß-D-Glukosid aufgelöst in

8 ml sterilem Wasser 60 mg

Filter-sterilisierte 0,5%ige

Phenolphtalein-Diphosphat-Lösung 20 ml

Filter-sterilisierte

4,5%ige FeCl tief 3 6H tief 2 O 2 ml

2. Parameter, für die Verfahrenskennwerte spezifiziert sind

2.1. Für folgende Parameter sollen die spezifizierten Verfahrenskennwerte gewährleisten, dass das verwendete Analyseverfahren mindestens geeignet ist, dem Parameterwert entsprechende Konzentrationen mit den nachstehend genannten Spezifikationen für Richtigkeit, Präzision und Nachweisgrenze zu messen.

Unabhängig von der Empfindlichkeit des verwendeten Analyseverfahrens ist das Ergebnis mindestens bis auf die gleiche Dezimalstelle wie bei dem jeweiligen Parameterwert in Anhang I Teile B und C anzugeben.

(Anm.: Tabelle nicht darstellbar!)

2.2. Für die Wasserstoffionen-Konzentration sollen die spezifizierten Verfahrenskennwerte gewährleisten, dass das verwendete Analyseverfahren geeignet ist, dem Parameterwert entsprechende Konzentrationen mit einer Richtigkeit von 0,2 pH-Einheiten und einer Präzision von 0,2 pH-Einheiten zu messen.

Anmerkung 1: Richtigkeit ist die systematische Messabweichung, die

sich als Differenz zwischen dem Mittelwert aus einer

großen Anzahl von wiederholten Messungen und dem wahren

Wert ergibt.

Anmerkung 2: Präzision ist die zufällige Messabweichung, die in der

Regel als die Standardabweichung (innerhalb einer

Messwertreihe und zwischen Messwertreihen) der Streuung

von Ergebnissen um den Mittelwert ausgedrückt wird. Als

annehmbare Präzision gilt die zweifache relative

Standardabweichung.

Anmerkung 3: Nachweisgrenze ist entweder

- die dreifache relative Standardabweichung (innerhalb

einer Messwertreihe) einer natürlichen Probe mit

einer niedrigen Konzentration des Parameters; oder

- die fünffache relative Standardabweichung (innerhalb

einer Messwertreihe) einer Blindprobe.

Anmerkung 4: Die Oxidation ist über 10 Minuten bei 100 °C in saurem

Milieu mittels Permanganat durchzuführen.

Anmerkung 5: Die Verfahrenskennwerte gelten für jedes einzelne

Pestizid und hängen von dem betreffenden Pestizid ab.

Anmerkung 6: Die Verfahrenskennwerte gelten für die einzelnen

spezifizierten Stoffe bei 25% des Parameterwerts in

Anhang I.

Anmerkung 7: Die Verfahrenskennwerte gelten für die einzelnen

spezifizierten Stoffe bei 50% des Parameterwerts in

Anhang I.

3. Indikatorparameter, für die keine Verfahrenskenndaten

angegeben sind

Färbung

Geruch

Geschmack

Organisch gebundener Kohlenstoff

Trübung (Anmerkung 1)

Anmerkung 1: Für die Kontrolle der Trübung von aufbereitetem

Oberflächenwasser sollen die spezifizierten Verfahrenskennwerte gewährleisten, dass das angewandte Analyseverfahren mindestens geeignet ist, dem Parameterwert entsprechende Konzentrationen mit einer Richtigkeit von 25%, einer Präzision von 25% und einer Nachweisgrenze von 25% zu messen.

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