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Anhang III
Spezifikationen für die Analyse der Parameter
Die nachstehenden Verfahrensgrundsätze für mikrobiologische Parameter haben, sofern ein CEN/ISO-Verfahren angegeben ist, Referenzfunktion; andernfalls dienen sie als Orientierungshilfe.
Coliforme Bakterien und Escherichia coli (E. coli)
(ISO 9308-1)
Enterokokken (ISO 7899-2)
Pseudomonas aeruginosa (ISO 12780)
Bestimmung kultivierbarer Mikroorganismen - Koloniezahl bei
22 °C
(ÖNORM EN ISO 6222)
Bestimmung kultivierbarer Mikroorganismen - Koloniezahl bei
37 °C
(ÖNORM EN ISO 6222)
Clostridium perfringens (einschließlich Sporen) Membranfiltration, dann anaerobe Bebrütung der Membran auf m-CP-Agar (Anmerkung 1) bei 44 +- 1 °C über 21 +- 3 Stunden. Auszählen aller dunkelgelben Kolonien, die nach einer Bedampfung mit Ammoniumhydroxid über eine Dauer von 20 bis 30 Sekunden rosafarben oder rot werden.
Anmerkung 1: Zusammensetzung des m-CP-Agar:
Basismedium
Tryptose 30 g
Hefeextrakt 20 g
Saccharose 5 g
L-Cysteinhydrochlorid 1 g
MgSO tief 4 H tief 2 O 0,1 g
Bromkresolpurpur 40 mg
Agar 15 g
Wasser 1 000 ml
Die Bestandteile des Basismediums auflösen und einen
pH-Wert von 7,6 einstellen. Autoklavieren bei 121 °C
für eine Dauer von 15 Minuten. Abkühlen lassen und
Folgendes hinzufügen:
D-Cycloserin 400 mg
Polymyxin-B-Sulfat 25 mg
Indoxyl-ß-D-Glukosid aufgelöst in
8 ml sterilem Wasser 60 mg
Filter-sterilisierte 0,5%ige
Phenolphtalein-Diphosphat-Lösung 20 ml
Filter-sterilisierte
4,5%ige FeCl tief 3 6H tief 2 O 2 ml
2. Parameter, für die Verfahrenskennwerte spezifiziert sind
2.1. Für folgende Parameter sollen die spezifizierten Verfahrenskennwerte gewährleisten, dass das verwendete Analyseverfahren mindestens geeignet ist, dem Parameterwert entsprechende Konzentrationen mit den nachstehend genannten Spezifikationen für Richtigkeit, Präzision und Nachweisgrenze zu messen.
Unabhängig von der Empfindlichkeit des verwendeten Analyseverfahrens ist das Ergebnis mindestens bis auf die gleiche Dezimalstelle wie bei dem jeweiligen Parameterwert in Anhang I Teile B und C anzugeben.
(Anm.: Tabelle nicht darstellbar!)
2.2. Für die Wasserstoffionen-Konzentration sollen die spezifizierten Verfahrenskennwerte gewährleisten, dass das verwendete Analyseverfahren geeignet ist, dem Parameterwert entsprechende Konzentrationen mit einer Richtigkeit von 0,2 pH-Einheiten und einer Präzision von 0,2 pH-Einheiten zu messen.
Anmerkung 1: Richtigkeit ist die systematische Messabweichung, die
sich als Differenz zwischen dem Mittelwert aus einer
großen Anzahl von wiederholten Messungen und dem wahren
Wert ergibt.
Anmerkung 2: Präzision ist die zufällige Messabweichung, die in der
Regel als die Standardabweichung (innerhalb einer
Messwertreihe und zwischen Messwertreihen) der Streuung
von Ergebnissen um den Mittelwert ausgedrückt wird. Als
annehmbare Präzision gilt die zweifache relative
Standardabweichung.
Anmerkung 3: Nachweisgrenze ist entweder
- die dreifache relative Standardabweichung (innerhalb
einer Messwertreihe) einer natürlichen Probe mit
einer niedrigen Konzentration des Parameters; oder
- die fünffache relative Standardabweichung (innerhalb
einer Messwertreihe) einer Blindprobe.
Anmerkung 4: Die Oxidation ist über 10 Minuten bei 100 °C in saurem
Milieu mittels Permanganat durchzuführen.
Anmerkung 5: Die Verfahrenskennwerte gelten für jedes einzelne
Pestizid und hängen von dem betreffenden Pestizid ab.
Anmerkung 6: Die Verfahrenskennwerte gelten für die einzelnen
spezifizierten Stoffe bei 25% des Parameterwerts in
Anhang I.
Anmerkung 7: Die Verfahrenskennwerte gelten für die einzelnen
spezifizierten Stoffe bei 50% des Parameterwerts in
Anhang I.
3. Indikatorparameter, für die keine Verfahrenskenndaten
angegeben sind
Färbung
Geruch
Geschmack
Organisch gebundener Kohlenstoff
Trübung (Anmerkung 1)
Anmerkung 1: Für die Kontrolle der Trübung von aufbereitetem
Oberflächenwasser sollen die spezifizierten Verfahrenskennwerte gewährleisten, dass das angewandte Analyseverfahren mindestens geeignet ist, dem Parameterwert entsprechende Konzentrationen mit einer Richtigkeit von 25%, einer Präzision von 25% und einer Nachweisgrenze von 25% zu messen.
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