Abkommen über die Freizügigkeit EG - Schweiz

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.2002

Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Vertragswerk dadurch kundgemacht worden, dass es beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einssicht aufgelegt worden ist. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.

§ 0

Abkommen über die Freizügigkeit EG - Schweiz

Kurztitel

Abkommen über die Freizügigkeit EG - Schweiz

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 133/2002

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.2002

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Index

59/04 EU – EWR

Beachte

Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Vertragswerk dadurch kundgemacht worden, dass es beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einssicht aufgelegt worden ist. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank

nicht enthalten.

Langtitel

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit

StF: BGBl. III Nr. 133/2002

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages, dessen
  1. 2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieser Staatsvertrag dadurch kundzumachen, dass das Abkommen samt Anhängen und Schlussakte, das in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wird, im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 2000 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen mit 1. Juni 2002 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

____________________________________________________________________

Das Abkommen ist in allen authentischen Sprachfassungen im Amtsblatt der EG L 114/6 vom 30. April 2002 veröffentlicht.

Zuletzt aktualisiert am

19.06.2024

Gesetzesnummer

20002045

Dokumentnummer

NOR30002230

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