§ 9.
Die Präsidentin oder der Präsident ist der gesetzliche Vertreter des Wissenschaftsfonds. Sie oder er lädt zu den Sitzungen der Delegiertenversammlung und des Kuratoriums auf Grund entsprechender Beschlüsse des Präsidiums nach § 8 Abs. 3 lit. a. Die Präsidentin oder der Präsident führt den Vorsitz in der Delegiertenversammlung und im Kuratorium. Im Falle ihrer oder seiner Verhinderung wird sie oder er von einer oder einem der drei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten vertreten.
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