§ 9 BEA-Geo.

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2012

Einsichtnahme

§ 9.

Die vom Bundeseinigungsamt beschlossenen und in den Katastern abgelegten Mindestlohntarife, Satzungen, Lehrlingsentschädigungen und Heimarbeitstarife können während der Amtsstunden von jedem eingesehen werden.

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2021

Gesetzesnummer

10008630

Dokumentnummer

NOR40139036

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