Strafen.
§ 9.
Übertretungen dieses Gesetzes und der auf Grund desselben ergehenden Verordnungen, Anordnungen und Verfügungen werden, sofern nicht nach anderen Vorschriften eine strengere Bestrafung stattfindet, als Verwaltungsübertretung mit Geld bis zu 360 Euro oder mit Arrest bis zu drei Monaten bestraft. Bei erschwerenden Umständen können Arrest- und Geldstrafen nebeneinander verhängt werden.
Zuletzt aktualisiert am
10.01.2020
Gesetzesnummer
10010245
Dokumentnummer
NOR40021244
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)