Fleischer
§ 96.
(1) Den Fleischern (§ 94 Z. 16) stehen auch folgende Rechte zu:
- 1. die Zubereitung und in den dem Verkauf gewidmeten Räumen die Verabreichung von Fleisch, Fleischwaren, Geflügel, belegten Brötchen, Brotaufstrich, Fleisch- und Wurstsalaten, Fleisch- und Wurstmayonnaisen und üblichen kalten Beigaben, wie Essiggemüse, Mayonnaise, Senf, Kren, Brot und Gebäck;
- 2. der Verkauf von warmen oder angerichteten kalten Speisen im Umfange der Z. 1;
- 3. in den dem Verkauf gewidmeten Räumen der Ausschank von Milch, anderen nichtalkoholischen kalten Getränken und Flaschenbier.
(2) Bei Ausübung der Rechte gemäß Abs. 1 muß der Charakter des Betriebes als Erzeugungsbetrieb gewahrt bleiben; es dürfen hiefür keine zusätzlichen Hilfskräfte verwendet werden.
(3) Fleischer sind auch berechtigt, Wild und Geflügel auszuschroten und im Kleinhandel abzugeben.
(4) Zum Kleinhandel mit frischem Rind-, Kalb-, Schweine-, Schöpsen-, Lamm-, Ziegen- und Kitzfleisch in kleineren Stücken als einem Fünftel des geschlachteten Tieres bei Rindfleisch, der Hälfte bei Schweinefleisch und des ganzen geschlachteten Tieres bei allen anderen genannten Fleischgattungen sind nur fleischverarbeitende Betriebe berechtigt. Der Kopf und die Füße bleiben bei der Berechnung außer Betracht. Diese Beschränkung gilt nicht für den Weiterverkauf von Fleischkonserven sowie von vorverpackt angeliefertem Frischfleisch und von vorverpackt angeliefertem Tiefkühlfleisch.
(5) In Geschäftsräumen, in denen Pferdefleisch feilgehalten oder verkauft wird, dürfen andere Fleischsorten nicht feilgehalten oder verkauft werden. Pferdewürste, Pferdefleisch- und Pferdewurstkonserven oder für den Kleinverkauf abgepacktes Pferdefleisch dürfen jedoch zusammen mit anderen Fleischsorten verkauft werden, wenn sie deutlich als Pferdefleischwaren gekennzeichnet sind.
Schlagworte
Fleischsalat, Fleischmayonnaise, Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Schöpsenfleisch, Lammfleisch, Ziegenfleisch, Pferdefleischkonserve
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2023
Gesetzesnummer
10006402
Dokumentnummer
NOR12070079
alte Dokumentnummer
N5197418478S
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