§ 8 Elektrobacköfen-Verbrauchsangabenverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 15.10.2003

Versandhandel und andere Arten des Fernabsatzes

§ 8.

Wird ein Gerät unter den in § 8 der Haushaltsgeräte-Verbrauchsangabenverordnung beschriebenen Bedingungen zum Kauf, zur Vermietung oder zum Ratenkauf angeboten, zB durch einen Versandhandelskatalog, ein schriftliches Angebot, E-Mail-Kataloge, Werbung im Internet oder in anderen elektronischen Medien, müssen dabei alle im Anhang III aufgeführten Angaben in deutscher Sprache bereitgestellt werden.

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