Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 232/2011
Versandhandel und andere Arten des Fernabsatzes
§ 8.
Wird ein Gerät unter den in § 4 Abs. 1 der PVV 2011 beschriebenen Bedingungen zum Kauf, zur Vermietung oder zum Ratenkauf angeboten, zB durch einen Versandhandelskatalog, ein schriftliches Angebot, E-Mail-Kataloge, Werbung im Internet oder in anderen elektronischen Medien, müssen dabei alle im Anhang III aufgeführten Angaben in deutscher Sprache bereitgestellt werden.
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 232/2011
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2022
Gesetzesnummer
20002950
Dokumentnummer
NOR40130457
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