zum Bezugszeitraum vgl. § 119 Abs. 5
Lagebericht
§ 81p.
Im Lagebericht ist auch über
- 1. die Teile der Geschäftsgebarung, die gemäß § 17a einem anderen Unternehmen übertragen sind,
- 2. den Geschäftsverlauf in den einzelnen Versicherungszweigen des direkten Geschäfts und über den Einfluß des Ergebnisses des indirekten Geschäfts auf das Ergebnis des Geschäftsjahres
- zu berichten.
Zuletzt aktualisiert am
30.06.2023
Gesetzesnummer
10006594
Dokumentnummer
NOR12072232
alte Dokumentnummer
N5197820995L
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