§ 79a NG 1990

Alte FassungIn Kraft seit 03.7.1996

§ 79a

Verweis auf landesgesetzliche Vorschriften

Soweit in diesem Gesetz auf landesgesetzliche Vorschriften verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)