Anwendung von Rechtsvorschriften
§ 78.
Die Durchführung einer somatischen Gentherapie am Menschen unterliegt nicht den Vorschriften des II. und III. Abschnittes dieses Bundesgesetzes.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Anwendung von Rechtsvorschriften
§ 78.
Die Durchführung einer somatischen Gentherapie am Menschen unterliegt nicht den Vorschriften des II. und III. Abschnittes dieses Bundesgesetzes.
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