§ 73d.
(1) Berechtigten aus Partizipationskapital (§ 73c Abs. 1) einer Aktiengesellschaft kann das Recht eingeräumt werden, ihre Partizipationsscheine gegen Aktien umzutauschen. Die §§ 146, 149 Abs. 2, 153 und 160 Aktiengesetz 1965 in der jeweils geltenden Fassung sowie die §§ 2 Abs. 3 bis 5 und 3 Abs. 1 des Kapitalberichtigungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung sind anzuwenden. Im Beschluß ist festzusetzen
- 1. das Umtauschverhältnis, wobei die Nominalbeträge nicht unterschiedlich gewichtet werden dürfen;
- 2. allfällige Zuzahlungen;
- 3. das sich aus Z 1 ergebende Höchstausmaß der bedingten Kapitalerhöhung;
- 4. der Zeitraum, innerhalb dessen das Umtauschrecht ausgeübt werden kann, wobei das Umtauschrecht auch unbefristet eingeräumt werden kann;
- 5. die Art der Aktien, wobei beim Umtausch gegen Vorzugsaktien § 115 Abs. 2 Aktiengesetz 1965 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten ist;
- 6. nähere Angaben über die Ausübung und die Modalitäten des Umtauschrechts.
(2) Wird gemäß Abs. 1 Z 4 der Zeitraum für die Ausübung des Umtauschrechtes begrenzt, so kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates nach Ablauf dieses Zeitraums beschließen, daß die gemäß Abs. 1 beschlossene Umtauschmöglichkeit verlängert wird.
(3) Beschlüsse gemäß Abs. 1 und 2 sind gemäß den §§ 162 und 163 Aktiengesetz 1965 in der jeweils geltenden Fassung zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden und zu veröffentlichen. Die §§ 164 und 168 Aktiengesetz 1965 in der jeweils geltenden Fassung sind anzuwenden.
(4) Auf gemäß Abs. 1 und 2 umgewandeltes Partizipationskapital findet § 73c Abs. 1 Z 1 und 2 keine Anwendung. Das gemäß den vorstehenden Bestimmungen eingeräumte Umtauschrecht gilt als angemessener Ausgleich für Berechtigte aus Partizipationskapital gemäß § 73c Abs. 7 zweiter Satz.
(5) Hinsichtlich der Prospektpflicht für die Umtauschaktien sind § 3 Abs. 1 Z 7 und 8 und Abs. 2 KMG in der jeweils geltenden Fassung sowie § 75 Abs. 2 Z 2 Börsegesetz in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2023
Gesetzesnummer
10006594
Dokumentnummer
NOR12072204
alte Dokumentnummer
N5197820967L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)