§ 72 VBG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1991

Von 1. 1. 1999 bis 8. 1. 1999 gelten zwei inhaltlich verschiedene Fassungen des § 72. Bedingt durch Umbenennungen wurde dem § 72 ein neuer Inhalt mit 1. 1. 1999 gegeben. Die §§ 99 und 100, die neu das Inkrafttreten regeln, treten mit 9. 1. 1999 in Kraft.

§ 72

§ 72. Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes und seiner Novellen können ab dem Tage der Kundmachung dieses Bundesgesetzes oder der betreffenden Novelle erlassen werden. Die Verordnungen treten frühestens mit dem Tag in Kraft, mit dem die betreffende Verordnungsermächtigung in Kraft tritt.

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