§ 70 HG

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2007

Beitragsfreiheit in der Fort- und Weiterbildung für Lehrer und Lehrerinnen

§ 70.

Die Durchführung von (Hochschul)Lehrgängen der Fort- und Weiterbildung für Lehrer bzw. Lehrerinnen ist für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen frei von Beiträgen.

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