Beitragsfreiheit in der Fort- und Weiterbildung für Lehrer und Lehrerinnen
§ 70.
Die Durchführung von (Hochschul)Lehrgängen der Fort- und Weiterbildung für Lehrer bzw. Lehrerinnen ist für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen frei von Beiträgen.
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