§ 6 Sicherheitsabstände zu Anlagen des Kohlenwasserstoffbergbaus und zu Anlagen für vergleichbare Tätigkeiten

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.2006

In-Kraft-Treten

§ 6.

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2006 in Kraft. Sie ist auf Bauten und andere Anlagen anzuwenden, mit deren Errichtung zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen wurde.

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