In-Kraft-Treten
§ 6.
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2006 in Kraft. Sie ist auf Bauten und andere Anlagen anzuwenden, mit deren Errichtung zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen wurde.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2006 in Kraft. Sie ist auf Bauten und andere Anlagen anzuwenden, mit deren Errichtung zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen wurde.
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