Befreiung von der Beitragspflicht im betrieblichen Bereich
§ 6.
Unternehmer sind von der Beitragspflicht im betrieblichen Bereich nach § 4 Abs. 1 befreit, wenn diese im vorangegangenen Kalenderjahr von der Kommunalsteuer gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993 befreit waren.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2023
Gesetzesnummer
20012352
Dokumentnummer
NOR40255573
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