Etikett
§ 6.
Inhalt, Format und Farbe und Anbringung des Etiketts nach § 4 Abs. 1 der Haushaltsgeräte - Verbrauchsangabenverordnung haben dem Anhang I zu entsprechen. Das Etikett ist außen auf der Verpackung jeder einzelnen Lampe anzubringen oder aufzudrucken oder der Lampe beizufügen. Deutlichkeit und Sichtbarkeit des Etiketts dürfen nicht durch andere Angaben oder Aufdrucke, die angebracht, aufgedruckt oder beigefügt sind, beeinträchtigt werden.
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