Übergangsbestimmungen
§ 6
§ 6. Abweichend von § 2 Abs. 1 und 2 sind an der Akademie der bildenden Künste in Wien und an der Hochschule für angewandte Kunst in Wien die Erhebungen bei der Aufnahme sowie der Inskription des zweiten oder eines weiteren Semesters bis einschließlich Studienjahr 1996/97 mittels der vor dem 15. Juni 1989 verwendeten Formulare durchzuführen.
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