§ 6 GebarungsRLV

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2001

§ 6

§ 6. Rabatte, Skonti und Provisionen, die im Zuge des Abschlusses von Rechtsgeschäften von gemeinnützigen Bauvereinigungen erzielt werden, sind kostenmindernd zu berücksichtigen und dürfen nicht als Ertrag vereinnahmt werden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)