§ 6
§ 6. Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft *1). Die Änderungen im Gesetzestitel sowie in § 1 Abs. 1 und § 5 Abs. 5 jeweils in der Fassung des Konjunkturbelebungsgesetzes 2003, BGBl. I Nr. xxx /2003 sind erstmalig ab 1. Jänner 2004 anzuwenden.
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*1) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
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