§ 6 EG-AHG

Alte FassungIn Kraft seit 31.12.2004

§ 6

§ 6. Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft *1). Die Änderungen im Gesetzestitel sowie in § 1 Abs. 1 und § 5 Abs. 5 jeweils in der Fassung des Artikels I des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2004 sind erstmalig ab 1. Jänner 2004 anzuwenden. Die Änderungen in § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 5 Abs. 2 und die Bestimmungen der §§ 5a und 5b in der Fassung des Artikels XI des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 sind erstmalig ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. In Bezug auf die in § 1 Abs. 1 Z 3 genannten Verbrauchsteuern ist dieses Bundesgesetz gleichzeitig mit dem Inkrafttreten einer Verordnung des Rates der Europäischen Union über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern nicht mehr anzuwenden.

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*1) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

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