§ 67b AVG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1999

Parteien

§ 67b

Partei ist auch:

  1. 1. im Berufungsverfahren: die Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat;
  2. 2. im Verfahren über eine Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt: die belangte Behörde;
  3. 3. im Verfahren auf Grund eines Devolutionsantrages: die Unterbehörde.

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