Nutzung
§ 66.
Aus der Zuteilung von Kommunikationsparametern kann kein Besitzrecht auf bestimmte Kommunikationsparameter erwachsen. Es wird ausschließlich das Recht zur Nutzung von Kommunikationsparametern eingeräumt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)