3. Schankgefäße
§ 66.
Schankgefäße ohne Herstellerzeichen dürfen noch bis 31. Dezember 1994 zum entgeltlichen Ausschank verwendet werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
3. Schankgefäße
§ 66.
Schankgefäße ohne Herstellerzeichen dürfen noch bis 31. Dezember 1994 zum entgeltlichen Ausschank verwendet werden.
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