Sonderform der Fachschule für Sozialberufe
§ 63a.
Fachschulen für Sozialberufe können auch als Schulen für Berufstätige geführt werden, welche in Semester zu gliedern sind.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Sonderform der Fachschule für Sozialberufe
§ 63a.
Fachschulen für Sozialberufe können auch als Schulen für Berufstätige geführt werden, welche in Semester zu gliedern sind.
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