Kosten des Strafvollzuges
§ 60
Die wegen einer Jugendstraftat verurteilten Personen sind zur Leistung eines Beitrages zu den Kosten des Strafvollzuges nicht verpflichtet.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Kosten des Strafvollzuges
§ 60
Die wegen einer Jugendstraftat verurteilten Personen sind zur Leistung eines Beitrages zu den Kosten des Strafvollzuges nicht verpflichtet.
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