§ 5 Wäschetrockner-Verbrauchsangabenverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 25.10.1996

Technische Dokumentation

§ 5.

Die technische Dokumentation nach § 5 der Haushaltsgeräte-Verbrauchsangabenverordnung hat ferner zu enthalten:

  1. 1. Name und Anschrift des Lieferanten,
  2. 2. eine allgemeine, für eine eindeutige Identifizierung ausreichende Gerätebeschreibung,
  3. 3. Angaben und gegebenenfalls Zeichnungen zu den wichtigsten konstruktiven Merkmalen des Modells, insbesondere zu den Eigenschaften, die sich spürbar auf seinen Energieverbrauch auswirken,
  4. 4. Berichte über die gemäß § 3 durchgeführten Messungen,
  5. 5. gegebenenfalls Bedienungsanleitungen.

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