§ 5.
(1) Die theoretische Ausbildung hat insbesondere Kenntnisse in folgenden Bereichen zu vermitteln:
- 1. Allgemeine und rechtliche Grundlagen der Arbeitsmedizin, insbesondere Arbeitnehmerschutzbehörden, Arbeitnehmerschutzvorschriften, technischer und arbeitshygienischer Verwendungsschutz, tätigkeitsspezifische Bereiche des Arbeits- und Sozialrechts;
- 2. Grundlagen der Arbeitsphysiologie:
- Belastung, Beanspruchung, körperliche und mentale Leistungsfähigkeit, Beurteilung von Arbeitsschwere, Arbeitsschwierigkeit und Arbeitsleistung, Ermüdung, Erschöpfung, Erholung;
- 3. Betriebs- und Arbeitsorganisation einschließlich Organisationspsychologie;
- 4. angewandte Arbeitspsychologie;
- 5. ergonomische Arbeitsgestaltung;
- 6. spezielle Technologien und Arbeitsformen wie Nacht-, Schicht- und Schwerarbeit;
- 7. Anwendung ionisierender und nichtionisierender Strahlen am Arbeitsplatz, Strahlenschutz;
- 8. Arbeitspathologie:
- Berufserkrankungen durch chemische Stoffe, berufsbedingte Schäden durch physikalische Einflüsse, berufsbedingte Erkrankungen der Atmungsorgane, berufsbedingte Hauterkrankungen, berufsbedingte Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, Infektionserkrankungen und parasitäre Erkrankungen als Berufskrankheiten, unspezifische Berufskrankheiten und Erkrankungen, deren Ursachen zum Teil in Arbeitseinflüssen gelegen sind;
- 9. arbeitsmedizinische Nachweisverfahren;
- 10. Maßnahmen der Rehabilitation;
- 11. Maßnahmen im Zusammenhang mit der besonderen Schutzbedürftigkeit von Personen, insbesondere von chronisch Kranken, Behinderten, Rehabilitanden, Jugendlichen und werdenden Müttern;
- 12. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen;
- 13. Biostatistik – Epidemiologie.
(2) Die Ausbildung hat ein Praktikum zu beinhalten. Dieses kann in Form von Projektarbeiten in Kombination mit Begehungen in Betrieben verschiedener Betriebsgröße und unterschiedlicher Branchen erfolgen. Darüber hinaus können auch weitere Begehungen erfolgen.
Schlagworte
Arbeitsrecht, Betriebsorganisation, Nachtarbeit, Schichtarbeit, Stützapparat
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2025
Gesetzesnummer
10010877
Dokumentnummer
NOR40041390
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