Inhalt des Unterrichtspraktikums
§ 5
(1) Das Unterrichtspraktikum umfaßt
- 1. die Einführung in das praktische Lehramt an der Schule und
- 2. die Teilnahme am Lehrgang des Pädagogischen Institutes.
(2) Die Einführung in das praktische Lehramt an der Schule umfaßt
- 1. die Unterrichtserteilung am Praxisplatz unter Anleitung eines Betreuungslehrers,
- 2. die Beobachtung des Unterrichts in anderen Klassen (Hospitierverpflichtung),
- 3. die Vertretung vorübergehend abwesender Lehrer (Supplierverpflichtung) und
- 4. die Teilnahme an Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen.
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