§ 5 UPG

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2007

Inhalt des Unterrichtspraktikums

§ 5

(1) Das Unterrichtspraktikum umfaßt

  1. 1. die Einführung in das praktische Lehramt an der Schule und
  2. 2. die Teilnahme am Lehrgang der Pädagogischen Hochschule.

(2) Die Einführung in das praktische Lehramt an der Schule umfaßt

  1. 1. die Unterrichtserteilung am Praxisplatz unter Anleitung eines Betreuungslehrers,
  2. 2. die Beobachtung des Unterrichts in anderen Klassen (Hospitierverpflichtung),
  3. 3. die Vertretung vorübergehend abwesender Lehrer (Supplierverpflichtung) und
  4. 4. die Teilnahme an Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)