§ 5 Tragung der Kosten der schifffahrtspolizeilichen Verkehrsregelung

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1998

Außerkrafttreten bestehender Rechtsvorschriften

§ 5.

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Tragung der Kosten der schiffahrtspolizeilichen Verkehrsregelung bei den Schleusen der Staustufen auf der Wasserstraße Donau, BGBl. Nr. 160/1993, außer Kraft.

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