Pflichtenangelobung des Richteramtsanwärters.
§ 5
§ 5. Der Richteramtsanwärter hat bei Antritt seines Dienstes beim Präsidenten des Oberlandesgerichtes folgende Pflichtenangelobung zu leisten:
Ich gelobe, daß ich die Verfassung und die Gesetze der Republik Österreich unverbrüchlich beachten und meine ganze Kraft in den Dienst der Republik Österreich stellen werde.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)