Bezugszeitraum: ist erstmalig auf die Meldung zum Stichtag 31.3.2013 anzuwenden
Dokumentationsanforderungen
§ 5.
Die herangezogenen Informationen und Bewertungen für die Aufteilung gemäß § 2 Abs. 2 auf die unterschiedlichen Veranlagungskategorien gemäß Anlage 1 sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Ebenso ist die vereinfachende Aufteilung gemäß § 2 Abs. 3 und die Methodik für die in § 4 angeführte mathematische Berechnung entsprechend zu dokumentieren.
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2022
Gesetzesnummer
20007582
Dokumentnummer
NOR40143773
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