Form und Inhalt der Daueraufenthaltskarte
§ 5.
Daueraufenthaltskarten (§ 54 NAG) sind als Karten nach dem Muster der Anlage D (Anm.: Anlage nicht darstellbar) auszustellen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Form und Inhalt der Daueraufenthaltskarte
§ 5.
Daueraufenthaltskarten (§ 54 NAG) sind als Karten nach dem Muster der Anlage D (Anm.: Anlage nicht darstellbar) auszustellen.
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