§ 5 LLVG

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1969

§ 5.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. September 1969 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Bundesgesetz in Kraft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)