ABSCHNITT II.
Organisation der Schulbehörden des Bundes in den Ländern und politischen Bezirken.
§ 5. Organisation des Landesschulrates.
Der Landesschulrat besteht aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates.
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