§ 5 Bundes-Schulaufsichtsgesetz

Alte FassungIn Kraft seit 03.8.2013

ABSCHNITT II.

Organisation der Schulbehörden des Bundes in den Ländern und politischen Bezirken.

§ 5. Organisation des Landesschulrates.

Der Landesschulrat besteht aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)