Rechtsmittel
§ 58
Gegen die Bestimmung der Gebühr kann nur der Geschworene oder Schöffe die Beschwerde an den Präsidenten des Gerichtshofs erheben. Gegen seine Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)