zum Bezugszeitraum vgl. § 95 Abs. 2
11. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
(Ausbildungszweig „Kultur- und Kongressmanagement“) Diplomarbeit
§ 56.
Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten
- 1. den Pflichtgegenstand „Kulturmanagement“ oder
- 2. den Pflichtgegenstand „Tagungs- und Kongressmanagement“ oder
- 3. den Pflichtgegenstand gemäß Z 1 oder Z 2 und den Pflichtgegenstand
- a) „Religion“ oder
- b) „Deutsch“ oder
- c) „Geschichte und Kultur“ oder
- d) „Musikerziehung“ oder
- e) „Bildnerische Erziehung“ oder
- f) „Wirtschaftsgeographie“ oder
- g) „Betriebs- und Volkswirtschaft“ oder
- h) „Politische Bildung und Recht“ oder
- i) „Food Beverage Cateringmanagement“.
Schlagworte
Reifeprüfung, Kulturmanagement, Tagungsmanagement, Betriebswirtschaft
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2018
Gesetzesnummer
20007846
Dokumentnummer
NOR40171692
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